Marsala, ein aufgespriteter süßer Wein wie Madeira, teilt mit diesem auch das Schicksal, als Kochwein zu gelten, und dies obwohl Marsala eine glänzende Vergangenheit hinter sich hat. Der aus Sizilien stammende britische Weinhändler John Woodhouse gilt als Entdecker des Marsala. Er ließ den damals ausschließlich in der Solera ausgebauten sherryartigen Marsala, mit einer geringfügigen Aufspritung Ende des 18. Jahrhunderts von Sizilien nach England verschiffen, wo er sich rund ein Jahrhundert lang großer Beliebtheit erfreute. Den Absatzrückgang Anfang des 20.Jahrhunderts, bedingt durch zunehmenden Wettbewerb und die Reblauskatastrophe, versuchte man mit immer neuen Varianten aufzuhalten. Die teilweise mit Mandeln, Kaffee oder gar Eigelb aromatisierten Exemplare trugen jedoch nur noch mehr zum Niedergang bei. Erst eine Überarbeitung der DOC-Vorschriften 1984 machte der Unsitte der Aromatisierung des Marsala ein Ende, vermochte den Absatz aber nicht zu steigern.
Ein guter, mehrere Jahre gereifter, bernsteinfarbener Marsala Vergine mit seinen Rancionoten ist ausgezeichnet geeignet ein Menü als Aperitif zu eröffnen, die süßeren Varianten sind ausgezeichnete Dessertbegleiter.
Die angebotenen Marsala umfassen eine große Bandbreite von Qualitäten. Der einfachste Wein heißt Marsala Fine, muss mindestens 17,5% Vol. Alkohol und ein Jahr Fassreifung aufweisen. Alle anderen Qualitäten haben einen Mindestalkoholgehalt von 18% Vol. aber unterschiedliche Mindestreifezeiten. Diese beträgt beim Marsala Superiore mindesten zwei Jahre, beim Marsala Superiore Riserva vier Jahre. Marsala Vergine, auch Marsala Soleras genannt reift mindestens fünf Jahre und die Riserva davon, die auch Stravecchio heißt, mindestens 10 Jahre. Der Ausbau erfolgt oxidativ.
Alle Qualitäten gibt es in drei verschieden Farben: Oro (goldfarbig), Ambra (bernsteinfarbig) und Rubino (rubinrot). Dabei werden Oro und Ambra aus einer beliebigen Mischung der zugelassenen weißen Rebsorten Grillo, Catarratto, Inzolia und Damaschino erzeugt, der Rubino aus einer Mischung der roten Sorten Perricone, Nero d’Avola und Nerello mascalese, der maximal 30% der genannten weißen Sorten zugegeben werden können. Die Typen Fine, Superiore und Superiore Reserva des Marsala existieren in drei Süßegraden: Secco (trocken, Restzucker (RZ) bis 40 Gramm pro Liter), Abboccato (halbtrocken, RZ von 40 bis 100 Gramm pro Liter) und Dolce (süß, RZ über 100 Gramm pro Liter). Marsala Vergine (Soleras), als auch deren Riserva (Stravecchio), gibt es nur mit einem Restzuckergehalt von weniger als 4 Gramm pro Liter.
Die Aufspritung beziehungsweise eine Süßung kann je nach Qualitätsstufe mit Weingeist, aus Trauben hergestelltem Ethylalkohol, Most (auch teilweise vergoren), konzentriertem Most, aufgespritetem Most (Sifone) oder gekochtem Most (Mosto Cotto) erfolgen. Mosto Cotto darf nur den Ambra-Versionen des Fine, des Superiore und des Superiore Riserva zugegeben werden. Den Oro– und Rubino-Versionen der drei genannten Qualtäten darf alles außer Mosto cotto zugefügt werden, wohingegen den Vergines (Soleras) auch als Riserva (Stravecchio) kein Most zugeführt werden darf, sondern ausschließlich Alkohol aus Trauben oder Weingeist.
Serviertemperatur 10° – 13° C