
Der Name Kabinett leitet sich vom sogenannten Cabinet-Keller früherer Jahrhunderte ab, in dem damals die besten Weine gelagert wurden. Trauben für einen Kabinettwein, – die unterste Stufe der deutschen Prädikatsweine -, müssen je nach Rebsorte und Anbaugebiet zwischen 67° und 85° Oechsle aufweisen.
Prinzipiell darf man Kabinett aus allen in Deutschland zugelassenen Rebsorten herstellen, – er muss aber sortenrein sein. Eine Cuvée aus verschiedenen Sorten ist nicht erlaubt. Die wichtigsten Rebsorten für Kabinettwein sind jedoch jene Sorten, die eine gute Säurestruktur und natürliche Frische aufweisen, wie beispielsweise Riesling, Silvaner, Weißburgunder, Grauburgunder, Müller-Thurgau und Chardonnay. Auch rote Rebsorten wie Spätburgunder oder Domina dürfen zur Herstellung von Kabinett verwendet werden. Wie bei allen Prädikatsweinen ist auch beim Kabinett verboten, den Traubenmost mit Zucker anzureichern (Chaptalisierung).
Kabinettweine können fruchtsüß, feinherb oder trocken ausgebaut werden und weisen dementsprechende Alkoholwerte zwischen etwa 7,5% und 10,5 % auf. Ein fruchtsüßer Kabinett zeigt sich leicht, erfrischend, saftig, mit lebendiger Säure. Zu seiner Charakterisierung findet man oft Beschreibungen wie tänzelnd, animierend, filigran oder auch präzise.
Um einen solchen Kabinettwein zu erzeugen, ist nicht nur das Laubmanagement und die Ertragssteuerung im Weinberg sowie die Kunst die Gärung im richtigen Moment zu stoppen wichtig, sondern vor allem auch den richtigen Zeitpunkt zu treffen, an dem die Trauben gelesen werden sollten, da sie die perfekte physiologische Reife, d.h. ein voll entwickeltes Aroma erreicht haben, aber ihr Mostgewicht noch niedrig ist, so um die 75° bis 80° Oechsle.
Ist das Wetter warm, kann nach wenigen der Oechslewert bereits im Spätlesebereich sein. Einige Winzer sind wohl deshalb der Meinung, dass das Zeitfenster für den perfekten Lesezeitpunkt von Kabinetttrauben nur wenige Stunden lang sein kann.
Serviertemperatur 8° – 11° C